Prüfung
Automatische Prüfung der wichtigen Seiten und Prüfung von Hand: Tastatur, Screenreader, Formulare, Buchung. Sie erhalten einen deutschen Bericht mit Fundstellen, Dringlichkeit und konkreten Lösungen, zugeordnet zur EN 301 549.
Ein Service von Metacom Solutions aus Hart bei Graz · Digitale Barrierefreiheit nach BaFG und EN 301 549
Wir prüfen Websites, Webshops und Online-Buchungen auf Barrieren und beheben, was wir finden. Nachvollziehbar dokumentiert, in verständlichem Deutsch – für Betriebe und für die Agenturen, die ihre Websites betreuen.
Laut einer Studie von EY vom August 2025 erfüllten nur 2 von 100 geprüften Websites die Anforderungen. Die meisten Mängel lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben.
Automatische Prüfung der wichtigen Seiten und Prüfung von Hand: Tastatur, Screenreader, Formulare, Buchung. Sie erhalten einen deutschen Bericht mit Fundstellen, Dringlichkeit und konkreten Lösungen, zugeordnet zur EN 301 549.
Wir beheben die Mängel direkt im Code Ihrer Website – oder geben Ihrer Agentur genaue Anweisungen. Dazu erstellen wir die vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung.
Websites ändern sich. Wir prüfen monatlich und melden uns, wenn ein Update neue Barrieren einbaut – bevor es jemand anderer bemerkt.
Kostenlos und sofort: online prüfen und die wichtigsten Mängel Ihrer Website per E-Mail erhalten.
Sie erhalten vorab einen festen Preis für Prüfung und Behebung. Keine Stundenabrechnung ins Blaue.
Wir prüfen vollständig, beheben die Mängel und dokumentieren jeden Schritt.
Barrierefreiheitserklärung für Ihre Website, auf Wunsch monatliche Kontrolle.
Ihre Kunden fragen nach Barrierefreiheit – oder werden es bald tun. Wir liefern Prüfberichte unter Ihrem Namen, unterstützen bei der Behebung und übernehmen auf Wunsch die laufende Kontrolle. Die Kundenbeziehung bleibt bei Ihnen.
Das BaFG betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Webshops und Online-Terminbuchungen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. In der Kurzprüfung sagen wir Ihnen unsere Einschätzung – verbindliche Rechtsauskunft gibt Ihnen die Wirtschaftskammer.
Die automatische Kurzprüfung ist kostenlos – hier starten. Für die vollständige Prüfung und die Behebung erhalten Sie vorab ein Angebot zum Fixpreis, abhängig vom Umfang Ihrer Website.
Nein. Solche Skripte legen eine Bedienleiste über die Website, ändern aber nicht die Ursachen – fehlende Beschriftungen, schlechte Kontraste, nicht bedienbare Formulare. Die Anforderungen der EN 301 549 erfüllen sie damit nicht.
Menschen, die auf Barrieren stoßen, können sich beim Sozialministeriumservice beschweren. Die Behörde kann die Behebung anordnen; bei Verstößen sind Verwaltungsstrafen vorgesehen.
Nein. stufenlos ist ein Service von Metacom Solutions aus Hart bei Graz, einem privaten österreichischen IT-Unternehmen. Wir prüfen im Auftrag von Betrieben und Agenturen und sind keiner Behörde zugeordnet. Unsere Schreiben sind Angebote, keine amtlichen Mitteilungen.
Wir haben öffentlich zugängliche Seiten Ihrer Website automatisch geprüft und Ihnen das Ergebnis geschickt. Die Anschrift stammt aus dem Impressum Ihrer Website. Wenn Sie keine weitere Post wünschen, genügt eine kurze Nachricht an info@stufenlos.at.
Prüfen Sie Ihre Website sofort online oder schreiben Sie uns, welche Website wir uns ansehen sollen. Kostenlos und unverbindlich.